eHBA-Austausch – Fristverlängerung bis zum 30.06.2026
eHBA-Austausch – Fristverlängerung bis zum 30.06.2026
Die Frist für den Umtausch der Elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 in Karten der Generation 2.1 wird seitens der gematik bis zum 30.06.2026 verlängert.
Im Austauschprozess kommen die Anbieter aktiv mit einer persönlichen E-Mail auf Sie zu. Bitte reagieren Sie auf diese Mail. Ohne neue Karte besteht die Gefahr, den Zugang zur Telematik-Infrastruktur (TI) zu verlieren.
Sofern der Kartenaustausch aus Gründen, welche der ZA nicht zu vertreten hat, nicht nahtlos erfolgt, können eAU oder EBZ-Anträge ersatzweise mit der SMC-B Karte signiert werden. Ein Rezept kann ersatzweise auf Papier (Muster 16) ausgestellt werden.

